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QB 01/2021 – Distribution-to-Sale – Flexibilisierung durch neue regulatorische & technologische Rahmenbedingungen

Die neue European Crowdfunding Service Providers (ECSP) Verordnung schafft erstmalig einen europäischen Rechtsrahmen für Kreditplattformen. Parallel dazu ermöglichen neue regulatorische Regelungen (u.a. MiCA) in Verbindung mit technologischen Weiterentwicklungen (u.a. Smart Contracts) die Transformation von Cash-Flow-erbringenden Assets in elektronische Wertpapiere. Vor diesem Hintergrund ergeben sich neue Distribution-to-Sale Modelle mit vielfältigen Vorteilen für Investoren und Anleger. Von Benjamin Schulz und Amadeus Maximilian Gryger.

Von Benjamin Schulz, Director bei Deloitte, & Amadeus Maximilian Gryger, Consultant bei Deloitte.

Regulatorische Hürden haben in der Vergangenheit Kreditplattform-Modellen enge, oft auch lokale Grenzen gesetzt. Bedingt durch neue regulatorische Regelungen in Kombination mit technologischen Weiterentwicklungen haben sich diese Grenzen deutlich flexibilisiert. Durch die European Crowdfunding Service Providers (ECSP) Verordnung ist erstmalig ein europäischer Rechtsrahmen für Kreditplattformen definiert worden, der die Stellung der Kreditplattformen durch den Wegfall der Fronting-Bank stärkt. Parallel dazu ermöglichen neue regulatorische Regelungen die einfache Transformation von Cash-Flow-erbringenden Assets in elektronische Wertpapiere (Token). Vor diesem Hintergrund ergeben sich neue Distribution-to-Sale Modelle mit vielfältigen Vorteilen für Investoren und Anleger.

 

Flexibilisierung der regulatorischen Rahmenbedingungen

Die ECSP-Verordnung schafft erstmalig einen europäischen Rechtsrahmen (Option des Passportings) für „Schwarmfinanzierungen“ und ermöglicht einen grenzüberschreitenden Plattformansatz. Parallel dazu können durch den Wegfall der Notwendigkeit einer Fronting-Bank in Verbindung mit Token, Distribution-to-Sale Modelle (DtS) flexibler ausgestaltet werden.

Drei aktuelle regulatorische Entwicklungen haben den Weg für DtS per Token maßgeblich geebnet:

  • Das „Kryptoverwahrgeschäft“ ist seit Anfang 2020 im Kreditwesengesetz (KWG) als erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung reguliert, und „Kryptowerte“ wurden im KWG als Finanzinstrumente reguliert.
  • Im August 2020 (Referentenentwurf) bzw. Dezember 2020 (Regierungsentwurf) haben das Bundesjustiz- und das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung von elektronischen Wertpapieren veröffentlicht. Dieser sieht u.a. die Dematerialisierung von Wertpapieren vor, damit diese zukünftig rein elektronisch begeben und zentral verwahrt werden können. Die für Wertpapiere stets erforderliche physische Globalurkunde kann damit entfallen, sofern Emittenten dafür optieren (Wahlrecht). Zudem sieht der Entwurf die Einführung von „Kryptowertpapieren“ vor, welche dezentral begeben und verwahrt werden können.
  • Im September 2020 wurde auch der europäische Gesetzgeber aktiv, indem er einen Verordnungsentwurf zu „Markets in Crypto Assets“ (MiCA) veröffentlichte, parallel zu einer Pilotregelung für auf Distributed Ledger Technology basierenden Marktinfrastrukturen. Die MiCA sieht eine umfassende Regulierung für Krypto-Assets vor, die den Standards klassischer Wertpapiere entspricht.

 

Ansprache neuer Investorengruppen

Die Tokenisierung von Kreditportfolien ist insbesondere aus drei Gründen eine attraktive Alternative zur „klassischen“ Verbriefung:

  • Smart Contracts auf Blockchain-Basis ermöglichen eine komplett automatisierte Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte bis hin zur Platzierung am Kapitalmarkt. Im Vergleich zum klassischen Verbriefungsprozess ist hierbei von signifikanten Ersparnissen auszugehen, da ein deutlich höherer Standardisierungs-, Wiederverwendungs- und Automatisierungsgrad erreicht werden kann.
  • Abbildung auch komplexerer Kreditformen durch Smart Contracts, etwa mit variablen Zinssatz (Floater), was die Diversifizierungsmöglichkeiten erhöht.
  • Flexible Ausprägung hinsichtlich Stückelung und Konditionen, wodurch neue Investorengruppen angesprochen werden können, auch in Bezug auf Diversifizierung. Vor dem Hintergrund der aktuellen regulatorischen Entwicklungen ist darüber hinaus davon auszugehen, dass sich liquide Märkte für elektronische Wertpapiere etablieren, in denen Token 24/7 gehandelt werden.

 

Automatisierung der Investoren-Interaktion

Investoren profitieren von Token basierten DtS-Modellen durch Investitionen in zuvor illiquide Assets für ausgesuchte Investoren. Im Gegensatz zu herkömmlichen Verbriefungen können durch die Blockchain auch kleinere Tickets tokenisiert werden, mit positiven Effekt auf das zu adressierende Investorenpublikum.

Smart Contracts ermöglichen zudem ein digitales Investorenregister, automatisierte Corporate Actions (bspw. Kuponzahlung an die Anleger) und ein automatisiertes Reporting.

 

Ausblick

Unter Basel IV wird die Bedeutung von Kapital als strategischer Faktor zunehmen. Die Fähigkeit, die Kundennachfrage nach Krediten sicherzustellen, wird von hoher Bedeutung für die Absicherung der Kundenschnittstelle sein. Vor diesem Hintergrund werden klassische Kreditmodelle hinterfragt werden. Die parallele Flexibilisierung von digitalen Wertpapieren und Schwarmfinanzierungen durch den Gesetzgeber / Regulator hat hierfür die Grundlagen geschaffen. In Verbindung mit Fortschritten in der Blockchain Technologie stellt die Tokenisierung eine Alternative zur klassischen Verbriefung dar.

 

Den vollständigen Fachartikel als PDF finden Sie hier.

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