Das Verhalten der Verbandsmitglieder orientiert sich an den folgenden vier Grundsätzen:
Die Mitglieder des Verbandes erarbeiten darüber hinaus Branchenstandards. Sie sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Gütesiegel. Dieses werden nach der Fertigstellung aller Standards nur solche Mitglieder tragen dürfen, die die Einhaltung durch eine externe Stelle unabhängig haben überprüfen lassen. Diesen hohen Qualitätsanspruch formuliert sonst niemand im Ökosystem. Die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Verbandes hat mittlerweile vier Branchenstandards verabschiedet:
Eine Kommentierung der Branchenstandards für die Compliance-Funktion, Branchenangaben & -zahlen sowie Diskriminierungsfreies Verhalten unseres Co-Founders und Vorsitzenden des Ausschusses für Rechtsfragen & Europa, Rechtsanwalt Andreas Knopf, finden Sie hier.
Eine weitere Kommentierung des Branchenstandards für das Beschwerdemanagement von Dr. Ernst von Stegmann, Senior Vice President Enterprise Risk Management & Compliance bei auxmoney und Vorsitzender des VdK-Ausschusses für Risiko- & Compliance-Management, finden Sie hier.
Ein Interview zum Branchenstandard für das Auslagerungsmanagement mit unserem Vorstand Philipp Kriependorf finden Sie hier.