Unsere Standpunkte: Wir fordern in den §§ 32c,d WpHG-RegE einen Gleichlauf mit den sonstigen spezialgesetzlichen Haftungsbestimmungen im VermAnlG, WpPG sowie KAGB und schlagen ergänzend eine Evaluierung der EU-weiten Haftungsregelungen durch die BaFin vor. Darüber hinaus fordern wir einen Provisionsdeckel für die Restkreditversicherung von mindestens 4% der Kreditsumme sowie eine verlängerte Übergangsfrist bis 01.01.2022.
Unsere vollständige Stellungnahme finden Sie hier in Deutsch und hier in Englisch.
Die vollständige Expertenanhörung finden Sie in der Mediathek des Bundestags.