Am 14. Oktober hat der Verband an der öffentlichen Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ der Bundesregierung teilgenommen.
Dr. Jens Engelmann-Pilger war als Vertreter des Verbands deutscher Kreditplattformen als Experte geladen, um zur Ausweitung der Abführungspflicht der Kapitalertragsteuer auf Crowdlending-Plattformen sowie zur Verlustverrechnungsbeschränkung für Forderungsausfälle Stellung zu nehmen.
Unser Standpunkt: Wir lehnen beides strikt ab.
Zum einen zahlen Kreditplattformen keine Kapitalerträge und dürfen rechtlich gar keinen Besitz an Anlegergeldern erlangen. Zudem würde diese Regelung gerade die Gründung von kleinen Unternehmen erschweren.
Zum anderen erachten wir die Verlustverrechnungsbeschränkung als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Privatanleger und institutionelle Anleger sowie Gewinne und Verluste werden ungleich behandelt. Das Ziel des auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion in den Entwurf des Jahressteuergesetzes gelangten Vorschlags, private Anleger vor zu großen Verlusten durch diese neue Form „legislativer Abschreckung“ zu schützen, wird nicht nur verfehlt, sondern schadet digitalen Geschäftsmodellen, weil Privatanleger ferngehalten werden. Damit werden auch die Ziele der Kapitalmarktunion gefährdet.