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Q&A – ECSPR ante Portas – die Digital Lender sind los

Mit der EU-Schwarmfinanzierungsverordnung ist erstmals die EU-weite und direkte Vergabe von Unternehmenskrediten über Kreditplattformen möglich. Was das für KMU, Investoren und Plattformen bedeutet, ordnet Jens Siebert, Mitglied des Vorstands des VdK, für uns in seinem Artikel ein.

Ein historisches Datum für den europäischen Kapitalmarkt rückt näher. Ab dem 10.11.2021 gilt die Europäische Crowdfunding Verordnung unmittelbar in allen 27 Mitgliedsstaaten. Sie ermöglicht damit erstmalig die direkte, europaweite Kreditvergabe über Onlineplattformen. Ein überfälliger und zugleich wegweisender Schritt.

Viele hatten schon nicht mehr daran geglaubt, doch am 27.10.2020 war es endlich so weit. Der  Rat und das Europäische Parlament verabschiedeten ein neues Gesetz mit dem sperrigen Namen: Verordnung über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister. Damit ging ein fast zehnjähriges Gesetzgebungsverfahren zur Harmonisierung des Crowdfinancing in Europa zu Ende. Die Mühlen in Brüssel und Strasbourg mögen langsam mahlen, das Ergebnis ist dennoch ein Meilenstein. Mit diesem Rechtsakt wurden erstmalig einheitliche Regeln für die Kreditvergabe und Wertpapiervermittlung über Onlineplattformen in allen 27 europäischen Mitgliedsstaaten geschaffen. Eine Zeitenwende für Anlegerinnen und Anleger sowie Unternehmen in ganz Europa.

Was ermöglicht die Europäische Crowdfunding Verordnung konkret?

Kreditplattformen können zukünftig Kredite und Wertpapiere bis zu einem Volumen von EUR 5 Millionen je Emittentin europaweit an institutionelle Investoren und Privatanleger vermitteln. Entscheidend ist hierbei, dass die Vermittlung über eine Onlineplattform erfolgt. Die Emittentin erstellt hierfür ein sogenanntes Anlagebasisinformationsblatt, das die wesentlichen Eigenschaften und Risiken der Platzierung beschreibt. Zusätzlich können Kreditplattformen bei Interesse zukünftig die sogenannte Kreditportfolioverwaltung anbieten, also die Verwaltung eines Kreditportfolios für Anleger anhand vordefinierter Anlagekriterien – gemeinhin auch als „Anlageroboter“ oder „Auto Invest“ bekannt. Weiterhin können Plattformen ein Forum als Zweitmarkt einrichten

Europäische Crowdfunding Verordnung – Ein wegweisender Schritt für die Europäische Kapitalmarktunion

Unter dem Schlagwort der Kapitalmarktunion arbeitet die Europäische Kommission seit vielen Jahren an der Stärkung des Kapitalmarkts in der Europäischen Union. Kürzlich wurden erstmalig Zahlen zum bisher Erreichten veröffentlicht. Die im Juli erschienene Studie der EU-Kommission stellt Deutschland im Europäischen Vergleich ein schlechtes Zeugnis aus. Und das betrifft beide Seiten: Den Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt, genauso wie den von Privatanlegern. Beispielsweise gehen in Schweden im Vergleich zu Deutschland Mittelständler 15-mal häufiger den Weg an die Börse und finanzieren sich dreimal so häufig über Anleiheemissionen am Kapitalmarkt. Zugleich investieren finnische, dänische oder ungarische Privatinvestoren mehr als doppelt so häufig direkt am Kapitalmarkt als Deutsche Anleger.

Dem Kapitalmarkt in Deutschland fehlt es an innovativen Strukturen, um Wachstumsunternehmen, Mittelständlern und Investoren ein gutes Angebot zu machen. Unternehmern bleibt dann nur der Weg zur Hausbank, der in Zeiten der Pandemie aufgrund restriktiverer Kreditvergabekriterien jedoch häufig erfolglos verläuft. Und diese Situation wird sich mit den bevorstehenden Basel IV Anforderungen noch verschärfen. Umso wichtiger ist es, dass der europäische Gesetzgeber nunmehr mit der europäischen Crowdfunding Verordnung den Kapitalmarktzugang insbesondere für Kleine und Mittelständische Unternehmen stärkt.

Was bedeutet die Europäische Crowdfunding Verordnung für die Kreditplattformen?

Kreditplattformen in ganz Europa sind durch die Europäische Crowdfunding Verordnung zu einer Neubewertung grenzüberschreitender Angebote aufgerufen. Bisher waren Kooperationen und die länderübergreifende Zusammenarbeit durch unterschiedliche nationale Gesetze und Regelungen komplex und aufwendig. Nun besteht die Möglichkeit, auf der Grundlage einheitlicher Regelungen grenzüberschreitende Kooperationen und Expansionen vollkommen neu zu denken. Dies wird mehr Wettbewerb und damit ein umfänglicheres Angebot für Investoren und finanzierungssuchende Unternehmen und Projektträger bedeuten.

Der „European Green Deal“ Basel IV und die Chancen für die Kreditplattformen

Beachtlich werden in diesem Zusammenhang auch die gestern veröffentlichten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Umsetzung von „Basel IV“ sein. Wie den Texten zu entnehmen ist, sollen zukünftig gerade auch unbesicherte Kredite an kleinere mittelständische Unternehmen, die nicht von einer Agentur gerated wurden, als riskanter eingestuft und zu höheren Belastungen des Eigenkapitals von Banken führen. Damit stehen wir am Anfang einer Rating-Migration, die unbesichertes Kreditgeschäft für traditionelle Finanzierer noch schwieriger und unprofitabler macht. Der Mittelstand braucht aber dinglich unbesichertes Fremdkapital. Und wenn es nicht von Banken kommt, dann muss es von Investoren über Kreditplattformen kommen. Somit ist die EU Crowdfunding-Verordnung auch in diesem Lichte mehr als zu begrüßen, da sie in Zeiten rückläufiger Kreditvergabe durch Banken alternative Finanzierungsquellen erschließt.

Dieser Schluss ist auch deshalb richtig, da sich der „European Green Deal“ als neue Wachstumsstrategie für die Transformation Europas sonst nicht finanzieren lässt. Die Banken werden die Lücke nicht schließen. Konsequenterweise sollte neben der Crowdfunding-Verordnung, die einen wichtigen Schritt hin zu einer gestärkten Kapitalmarktunion darstellt, auf der nationalen Ebene die überfällige Diskussion zur Abschaffung des Hausbankenprinzips wieder aufgegriffen werden.

Das Hausbankprinzip passt nicht mehr in unsere Zeit. Die Kreditplattformen weisen inzwischen einen erfolgreichen Track Record auf und sind etablierte Partner im Finanzierungsbereich. Allein im Jahr 2020 wurde über die im Verband deutscher Kreditplattformen organisierten Mitglieder ein Kreditvolumen von 11,7 Mrd. EUR abgewickelt. Kreditplattformen sind keine „windigen“ Start-Ups des Grauen Kapitalmarktes, sondern etablierte Anbieter mit professionellen Prozessen, effizientem Risiko- und Compliance-Management sowie mittlerweile mehrjähriger Erfahrung bei der erfolgreichen Finanzierung von Konsumenten, Unternehmen und Kommunen.

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