Vergangenheit und Gegenwart zeigen, dass die Vorschriften zur Geldwäsche in den EU-Mitgliedsstaaten immer wieder unterschiedlich umgesetzt werden – oder auch gar nicht. Dadurch ist ein regulatorischer Flickenteppich entstanden. Wir unterstützen deshalb Überlegungen der Kommission, durch die verstärkte Nutzung des Rechtsinstruments der Verordnung ein möglichst hohes Maß an Harmonisierung in der EU zu erreichen und die mitgliedstaatlichen Auslegungsspielräume zu verengen. Das wird den Wettbewerb in der EU stärken und uns dem Ziel der Kapitalmarktunion ein Stück näherbringen.
Kritisch sehen wir Überlegungen, auch die Schwarmfinanzierungsplattformen zu Geldwäscheverpflichteten zu machen. In Deutschland etwa sind sie in die Zahlungsströme aus Aus- und Rückzahlung nicht direkt eingebunden, die Hand am Geld haben andere wie etwa Fronting-Banken oder Finanztransferdienstleister. Aber selbst in dieser Konstellation sind die vermuteten Geldwäscherisiken als eher gering anzusehen, wie das Konsultationspapier der EBA zur Überarbeitung ihrer Leitlinien zu Risikofaktoren zeigt. Wir regen deshalb eine Regulierung mit Augenmaß an.
Wir unterstützen das Ziel, die zentralen Meldestellen für Geldwäscheverdachtsanzeigen (Financial Intelligence Units) in den Mitgliedstaaten durch einen Unterstützung- und Koordinierungsmechanismus zu stärken. Nicht nur in Deutschland hat sich gezeigt, dass sie mit der Bearbeitung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten, nicht nachkommen.
Hier gehts zur Konsultation der Europäischen Kommission.
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